Weg frei für die Feuerwehr

Rettungsgasse

Stau auf der Autobahn. Alle Autofahrer hassen ihn. Allerdings gibt es jemanden, der ihn noch weniger leiden kann. Wir! Für Rettungskräfte ist ein Autostau immer ein Spießroutenlauf. An eine schnelle Anfahrt zur Unfallstelle ist meistens nicht zu denken.

Sobald sie in einen Stau fahren, denken sie daran, die Rettungsgasse zu bilden. Wie, das sehen sie auf den nachfolgenden Grafiken.

Platz machen

Gerade im innerstädtischen Straßenverkehr kommt wohl keiner auf die Idee, an einer Roten Ampel jedes Mal eine Rettungsgasse zu bilden. Dies ist auch gar nicht nötig. Wichtig ist, etwas Abstand zum vorderen Fahrzeug einzuhalten, um bei von hinten anrückenden Fahrzeugen der Feuerwehr noch genug Platz zum Rangieren zu haben.

Darf ich über Rot fahren?

Sie müssen der Feuerwehr Platz machen, wenn diese mit Blaulicht und Martinshorn auf sich aufmerksam macht. Dazu kann es auch erforderlich sein, dass andere Verkehrsteilnehmer bei Rot in eine Kreuzung hineinfahren. Dies ist sogar sehr hilfreich, da das Vorziehen um wenige Meter Platz für die dahinter stehenden Fahrzeuge macht, die dann besser zum Fahrbahnrand ausweichen können.

Zieren sie sich also nicht! Sie sollten nur nicht auf die Idee kommen, die gesamte Kreuzung zu überqueren. 1-2 Meter reichen meistens aus. Achten Sie dabei auf Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer.

Richtig Parken

Wer kennt es nicht? Man kommt abends von der Arbeit nach Hause und weit und breit ist kein richtiger Parkplatz vor der eigenen Haustür zu finden. Dann quetscht man sich, weil es doch passt, einfach hinter oder vor einem regulären Parkplatz. Dass man dadurch im schlimmsten Fall Menschenleben gefährdet, ahnt man gar nicht.

In vielen engen Straßen, ist das Parken nur in gekennzeichneten, auf der Straße aufgemalten Parkboxen erlaubt. Gleiches finden wir auch oft in verkehrsberuhigten Bereichen (Spielstraßen). Augenscheinlich ist davor und dahinter noch locker Platz für einen weiteren PKW und vorbei kann man immer noch fahren.

Richtig!

Aber nur zum Teil. Rettungswagen und Fahrzeuge der Feuerwehr sind breiter und länger, als ein herkömmlicher PKW. Parkt man rechtswidrig, verhindert man eventuell das schnelle Durchfahren der Fahrzeuge und bremst die Hilfskräfte aus.

Parkt bitte nur in den gekennzeichneten Flächen! Die Leute haben sich was dabei gedacht. Meistens.

Richtiges Parken kann Menschenleben retten!

 

Hausnummern kennzeichnen

Zimmerbrand in der Hauptstraße 13“ so könnte eine Meldung eines Notrufes lauten. Innerhalb weniger Minuten sind die Einsatzkräfte auch auf der Hauptstraße angekommen, nur leider lässt sich das Haus mit der Nr. 13 nicht finden. Es fehlt die Nummer am Haus oder ist vom Grünwuchs verdeckt.

In der Nacht erschwert die Dunkelheit die Suche zusätzlich.

Eigentümer müssen daher darauf achten, Hausnummer gut sichtbar und in der entsprechenden Größe am Haus anzubringen.

Die Stadt Bottrop macht dazu in einer Verordnung rechtsverbindliche Vorgaben:

§ 13 Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Bottrop vom 12.09.2006 zuletzt geändert durch Verordnung vom 04.07.2013

Hausnummerierung

(1) Jeder Eigentümer oder sonst dinglich Berechtigte eines bebauten Grundstücks ist verpflichtet, am Hauptgebäude die ihm zugeteilte Hausnummer anzubringen. Bei Neubauten hat dieses binnen 14 Tagen nach Bezug des Gebäudes zu geschehen. Bei Umnummerierung gilt die Frist des Satzes 2 auch für das Anbringen der neu zugeteilten Hausnummer.

(2) Die Hausnummer ist einwandfrei lesbar neben bzw. über dem Gebäudeeingang oder in der Höhe von etwa 2,50 m an der zur Straßenseite gelegenen Gebäudewand anzubrin-gen, wenn der Gebäudeeingang nicht an der Straßenseite liegt. Sollte die Hausnummer an der Gebäudewand von der Straße aus nicht deutlich erkennbar sein, ist sie unmittelbar am Eingang zum Grundstück anzubringen.

(3) Die Hausnummer muss aus wetterfestem Material bestehen, die Ziffern und Buchstaben müssen sich in der Farbe deutlich vom Untergrund abheben und mindestens 12 cm hoch sein.

2022-03-18T20:06:16+01:00Freitag, 18.03.2022||
Nach oben